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Blaue Briefe Postausgang
Monday, 23 March 2020
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A, L, SL / 45. u. 14. KW | Schriftliche Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten (spätestens zehn Wochen vor Zeugnis- oder Versetzungstermin), sofern die Versetzung eines Schülers gefährdet ist und eine nicht ausreichende Leistung noch nicht abgemahnt wurde. Im Halbjahr erfolgt eine derartige Benachrichtigung nur dann, wenn Fächer angemahnt werden sollen, die im zweiten Schulhalbjahr nicht mehr erteilt werden. SchulG § 50 Abs. 4 / BASS 1 - 1; sowie u. a. § 7 Abs. 4 und VV zu § 22 APO S I, BASS 13 - 21 Nr. 1.1