In der Verordnung über die Durchschnittsbeiträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 6 Schulgesetz vom 05. April 2005 ist die Höhe des von den Erziehungsberechtigten zu erbringenden Eigenanteils der Lernmittel geregelt.
Danach steht den Schulen ein Durchschnittsbetrag für die Sekundarstufe I von 78 Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei maximal einem Drittel des Durchschnittsbetrages. Auf die sechs Schuljahre der Sekundarstufe I bezogen können danach über den Elternanteil Bücher bis zu 156 Euro angeschafft werden. Das sind pro Schuljahr im Durchschnitt ca. 26,00 €.
[In der Stufe 5 sind aus diesem Elternanteil die folgenden Bücher anzuschaffen]